Nach dem Unfall ist vor der Reparatur
Es ist niemandem zu wünschen. Dennoch passieren täglich auf Deutschlands Straßen hunderte, wenn nicht sogar tausende von Verkehrsunfällen. Dabei werden jedes Jahr viele Menschen getötet. Allerdings nimmt diese Zahl immer mehr ab, da Sicherungssysteme in und am Automobil immer weiter verbessert werden und das Fahren im täglichen Straßenverkehr dadurch immer sicherer wird. Was sich jedoch bei Unfällen nur in den seltensten Fällen vermeiden lässt, sind Schäden am Auto.
Je nachdem, wem die Schuld am Unfall zugesprochen wird, hat dieser auch für den entstandenen Schaden aufzukommen. Hat man selbst keine Schuld, bekommt man diese Entschädigung meist vom Unfallgegner. Ist dieser jedoch knapp bei Kasse und hat auch keine Kfz-Versicherung, bleibt der Geschädigte selbst auf der Pkw-Rechnung sitzen. Für viele ist dies mit hohen Kosten verbunden, da eine Reparatur nach einem Unfall meist viel Zeit und Ersatzteile beansprucht. Manche Versicherungen haben für diesen Fall eine Klausel im Vertrag, welche festlegt, dass Teilbeträge oder sogar die gesamte Reparatur erstattet werden. Diese Zusatzleistung wird jedoch bei Weitem nicht von allen Versicherungen angeboten.
Hat man ein solches Glück oder ist selbst der Verursacher und die Kosten werden erstattet, muss man sich eine Werkstatt für die Reparatur des Wagens suchen. Die anfallenden Werkstattkosten sind dabei meist um einiges höher als die Kosten für die regelmäßige Inspektion. Darum wollen viele Versicherer bei der Wahl der Werkstatt ein Wort mitreden. So behalten es sich manche der Gesellschaften vor, den Fahrzeughalter auf eine günstigere Werkstatt zu verweisen, die das Auto begutachtet und anschließend repariert. So wird der Schaden zu einem geringeren Preis erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Analyse des Schadens durch die Mechaniker der Werkstatt. Diese geben einen Kostenvoranschlag an den Verursacher, der mit diesem zu seiner Versicherung geht und den Schaden monetär ersetzen lassen will. Der Versicherer ist natürlich darauf bedacht, diese Kosten möglichst gering zu halten. Gerade wenn es um den Austausch von großen Teilen, wie dem Motor geht, können schnell Kosten in Höhe von über 7.000 Euro entstehen. Kleinere Werkstätten haben da meist nicht unerhebliche Kostenvorteile gegenüber den Marken- und Vertragswerkstätten. Darum verweisen die Versicherer den Kunden meist an eine freie Werkstatt.
Dieser Verweis ist jedoch an Bedingungen geknüpft. So darf die Werkstatt, auf welche verwiesen wurde, keinen geringeren Qualitätsstandard vorweisen als eine Markenwerkstatt. Zudem muss die neue Werkstatt für den Fahrzeughalter gut erreichbar sein, darf also nicht hunderte von Kilometern entfernt liegen. Somit soll der Schaden wirtschaftlich sinnvoll erstattet werden.
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