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Rufen Sie uns gerne unter 030/80 95 20 446 an
Wie lange kann ich eine Rechnung beanstanden?
Verjährung der Beanstandung einer Rechnung lt. BGB
Ansprüche aus einem gegenseitigen Vertrag verjähren drei Jahre am Ende des Jahres in welchem sie entstanden sind. Konkret bedeutet dies: Werkstattrechnung Juni 2008 – Verjährungsbeginn ENDE 2008 – Verjährt ENDE 2011.
Dies gilt selbstverständlich für BEIDE Richtungen: Der Kunde kann eine falsche Rechnung binnen dieser Zeit monieren und der Auftragnehmer kann zu wenig gezahlte Rechnungsbeträge vom Kunden einfordern.
Welche Informationen braucht Inspekto zur Rechnungsprüfung?
Grundsätzlich kann man sagen, je mehr Informationen wir von Ihnen über das Fahrzeug und die Rechnung wissen, desto genauer können wir unserer Prüfung durchführen. Falls Sie nicht alle Informationen preisgeben möchten, brauchen wir zumindest die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des Fahrzeuges. In der Regel steht diese bereits auf der Rechnung. Anhand dieser können unserer Experten den Arbeitsaufwand und die Kosten der Ersatzteile ganz genau überprüfen.
Wie überprüft Inspekto meine Rechnung?
Inspekto hat einen kompetenten Partner, der mit uns zusammenarbeitet. Basis des Prozesses ist eine über viele Jahre entwickelte Datenbank, die mit Unterstützung aller KFZ Hersteller, TÜV und DEKRA, Gutachtern und namhafter Versicherungen, alle nur erdenklichen Prozesse und Fehler beim erstellen von Rechnungen, Kostenvoranschlägen und Gutachten auswertet. Unser Datenbankpartner ist durch tägliche Updates mit Versicherungen und Herstellern von Automobilen immer auf dem neuesten Stand der Technik und somit können wir gemeinsam Ihnen den besten Service garantieren.
Was kann überprüft werden?
Überprüft werden können zB. falsche Eingaben von Ersatzteilen und Mengenangaben, unangemessene Arbeitsleistungen u.v.a.
Wie viele Rechnungen kann ich prüfen lassen?
Grundsätzlich gibt es keine Limitierung. Die Menge an Rechnungen bestimmen Sie je nach Preis– und Vertragsmodell.
Gibt es einen Unterschied bei der Prüfung zwischen Rechnungen von Markenwerkstätten und freien Werkstätten?
Nein, es gibt keinen Unterschied.
Wann erhalte ich das Ergebnis der Prüfung und wie sicher ist das Ergebnis?
Wir versuchen Ihnen in 48 h das Ergebnis mitzuteilen. Den Prüfbericht können sie unbedenklich zur Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche einsetzen.
Setzt Inspekto auch meine Forderungen ggü der Werkstatt durch?
Nein, Inspekto.de ist ein Service, der Ihnen mit dem Prüfbericht ein Werkzeug in die Hand gibt, mit dem Sie sich an die Werkstatt wenden können. Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich am besten an den Anwalt Ihres Vertrauens. Inspekto führt weder eine rechtliche Beratung noch Inkasso Dienstleistungen durch.
Für wen lohnt sich eine Rechnungsprüfung ?
Grundsätzlich lohnt sich für jeden zu wissen, ob die Kfz-Rechnung der Werkstatt korrekt sind. Besonders macht das Sinn, falls Sie bereits die Vermutung haben, dass Ihre Rechnung(en) sehr hoch erscheinen. Ebenfalls macht die Prüfung von Flottenbesitzter viel Sinn, da sich bei einer hohen Menge an Rechnungen auch viel Geld einsparen lässt.
Was kann ich mit dem Prüfbericht tun?
Nehmen Sie das Prüfergebnis und konfrontieren Sie Ihre Werkstatt mit dem objektiven Resultat. Ihnen wird von Inspekto.de genau aufgezeigt, welche Positionen fehlerhaft sind und wo Sie sparen können. Die Kulanz der Werkstatt sollte es Ihnen ermöglichen das Geld für den sachlich argumentierten Fehler in der Inspektionsrechnung zurück zu erhalten.
Was mache ich, wenn meine Werkstatt mir die Extrakosten nicht erstatten möchte?
Die Überprüfung der Kfz-Rechnung erfolgt ausschließlich nach Herstellervorgaben und anerkannten Regel der Reparaturtechnik. Für die Kommunikation mit den Werkstätten bietet das Protokoll, das Ihnen Inspekto liefert, eine sehr gute Argumentationsgrundlage. Denn darin wird detailliert und auf nachvollziehbare, sachliche und objektive Weise begründet, ob die einzelnen Rechnungsposten angemessen sind oder nicht. Für den Fall, dass es zu Streitigkeiten kommt, stehen bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen zur Verfügung. Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz und wird vom Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), dem ADAC und der DAT betrieben . Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit.
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